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Welche Unterlagen braucht das Finanzamt von meinen Aktiengewinnen?

Welche Unterlagen braucht das Finanzamt von meinen Aktiengewinnen?

Wie versteuer ich Aktiengewinne? Disclaimer: Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar. Bitte konsultiere bei konkreten Fragen einen Steuerberater.

1. Wie versteuer ich Aktiengewinne?Wann werden Aktiengewinne steuerlich relevant?

Wenn du Aktien mit Gewinn verkaufst, Dividenden erhältst oder Wertpapiere mit Verlust veräußerst, werden diese Kapitalerträge steuerlich relevant. In Deutschland werden sie i. d. R. mit der Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) besteuert.

In vielen Fällen behalten Banken die Steuer automatisch ein. Dennoch kann es sinnvoll oder notwendig sein, die Kapitalerträge in der Steuererklärung (Anlage KAP) anzugeben – insbesondere bei ausländischen Brokern oder Verlustverrechnungen.

2. Diese Unterlagen benötigt dein Steuerberater oder das Finanzamt

  • Jahressteuerbescheinigung deiner Bank oder deines Brokers (für alle inländischen Institute verpflichtend)
  • Erträgnisaufstellung (Detailbericht über Dividenden, Kursgewinne, Verluste etc.)
  • Transaktionsübersicht mit Kauf-/Verkaufsdatum, Stückzahl, Kurs, Gebühren
  • Bescheinigungen zu Freistellungsaufträgen (wenn vorhanden)
  • Dokumentation ausländischer Kapitalerträge (z. B. von Trade Republic International, DEGIRO, Interactive Brokers)
  • Verlustbescheinigung, falls du Verluste ins nächste Jahr übertragen möchtest
  • Nachweise über gezahlte Quellensteuer bei ausländischen Dividenden

3. Besonderheiten bei ausländischen Brokern

Nutzt du ausländische Broker wie Trade Republic (Luxemburg), DEGIRO, eToro oder Interactive Brokers, wird keine Steuer automatisch abgeführt. In diesem Fall musst du alle Gewinne, Dividenden und Verluste selbst erklären.

Dafür solltest du vollständige Transaktionslisten, Erträgnisaufstellungen und ggf. Screenshots oder PDF-Auszüge über Ein- und Auszahlungen bereitstellen.

4. Wichtige Tipps zur Dokumentation

  • Speichere alle PDF-Dokumente und CSV-Dateien deiner Broker lokal oder in der Cloud
  • Dokumentiere manuelle Buchungen oder Sonderfälle (z. B. Aktiensplits, Spin-offs, Kapitalmaßnahmen)
  • Nutze ein Portfolio-Tool wie Holistic Capital zur automatischen Aufzeichnung und Aufbereitung
  • Behalte deine Haltefristen für steuerliche Vorteile im Blick (z. B. für Altbestände vor 2009)

5. Muss ich alle Gewinne in der Steuererklärung angeben?

Nein, wenn deine Bank die Abgeltungsteuer korrekt abgeführt hat, bist du nicht verpflichtet, die Gewinne anzugeben. Vorteilhaft kann die freiwillige Angabe jedoch sein, wenn:

  • du den Sparerpauschbetrag (1.000 € pro Person) nicht vollständig ausgeschöpft hast
  • du Verluste aus Vorjahren geltend machen willst
  • du ausländische Kapitalerträge erhalten hast
  • du keine oder zu niedrige Freistellungsaufträge eingerichtet hattest

Wie versteuer ich Aktiengewinne? Fazit

Eine saubere Dokumentation deiner Kapitalerträge aus Aktien ist essenziell für die korrekte steuerliche Behandlung – insbesondere bei mehreren Depots, ausländischen Brokern oder Verlustverrechnungen. Dein Steuerberater benötigt vor allem Jahresbescheinigungen, Transaktionsberichte und Quellensteuerbelege. Mit der richtigen Vorbereitung sparst du Zeit, Geld und Nerven.

Stand: Mai 2025 – keine steuerliche Beratung. Für genaue Auskünfte kontaktiere bitte eine Fachperson.

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Wie versteuer ich Aktiengewinne? FAQ – Unterlagen für Aktiengewinne

Reicht die Jahressteuerbescheinigung meiner Bank?

Für einfache Fälle ja. Bei mehreren Brokern oder Auslandsdepots sind zusätzliche Nachweise sinnvoll.

Muss ich auch Verluste dokumentieren?

Ja, wenn du sie mit Gewinnen verrechnen oder in Folgejahre übertragen willst. Lass dir eine Verlustbescheinigung ausstellen.

Braucht mein Steuerberater meine Login-Daten?

Nein. Du solltest jedoch alle relevanten Berichte (PDF, CSV) bereitstellen.

Was tun bei ausländischen Brokern?

Erstelle vollständige Transaktionsübersichten, da dort keine Abgeltungsteuer einbehalten wird.

Wie lange sollte ich meine Unterlagen aufbewahren?

Mindestens 10 Jahre. Besonders bei steuerlich relevanten Veräußerungen ist Nachweispflicht entscheidend.

Aktualisiert am

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