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Verlustverrechnung bei Aktien und ETFs – So funktioniert’s. Wie funktioniert die Verlustrechnung von Aktien und ETFs?

Verlustverrechnung bei Aktien und ETFs – Was Anleger wissen sollten
Verlustverrechnung bei Aktien und ETFs Disclaimer: Dieser Artikel stellt keine steuerliche Beratung dar. Bitte konsultiere bei individuellen Fragen einen Steuerberater.
1. Warum ist Verlustverrechnung steuerlich wichtig?
Wer Kapitalanlagen wie Aktien oder ETFs hält, wird früher oder später mit Kursverlusten konfrontiert. Doch steuerlich betrachtet sind Verluste kein Nachteil – im Gegenteil: Sie lassen sich mit Gewinnen verrechnen und so die Steuerlast mindern.
Die deutsche Steuerregelung erlaubt eine gezielte Verrechnung – allerdings mit Einschränkungen. Damit du Verluste korrekt nutzt, ist es wichtig, die Unterschiede zwischen Verlustarten, Verrechnungstöpfen und gesetzlichen Grenzen zu verstehen.
2. Die Grundlagen der Verlustverrechnung
Seit der Einführung der Abgeltungsteuer 2009 gelten für Kapitalanlagen spezielle Regeln zur Verlustverrechnung. Verluste dürfen nur innerhalb bestimmter Kategorien gegengerechnet werden.
- Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden
- Verluste aus anderen Kapitalanlagen (ETFs, Zinsen, Fonds) sind untereinander verrechenbar
- Verluste aus Termingeschäften dürfen nur begrenzt (max. 20.000 €/Jahr) berücksichtigt werden
3. Verlustverrechnungstöpfe bei Banken
Deutsche Banken führen automatisch zwei getrennte Verlustverrechnungstöpfe:
- Aktientopf: für Verluste aus dem Verkauf von Aktien
- Allgemeiner Topf: für Verluste aus Fonds, ETFs, Zinsen usw.
Gewinne und Verluste innerhalb eines Verrechnungstopfs werden automatisch gegengerechnet. Überschüssige Verluste werden auf das Folgejahr übertragen.
4. Verlustverrechnung bei ETFs
Verluste aus dem Verkauf von ETFs gehören nicht in den Aktientopf, sondern in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf. Sie können also mit Zinsen, Fondsgewinnen, Dividenden und ETF-Gewinnen verrechnet werden.
Bei ausschüttenden ETFs können auch Vorabpauschalen oder thesaurierte Gewinne steuerlich eine Rolle spielen – insbesondere bei Fonds, die im Ausland verwahrt werden.
5. Beispiel: Verlustverrechnung in der Praxis
Beispiel 1: Du verkaufst eine Aktie mit 1.000 € Verlust. Später erzielst du 1.200 € Gewinn mit einer anderen Aktie. Die Bank verrechnet die Beträge automatisch, und du versteuerst nur 200 €.
Beispiel 2: Du verkaufst einen ETF mit 2.000 € Verlust. Später erzielst du 2.000 € Gewinn aus Festgeldzinsen. Auch hier findet eine automatische Verrechnung statt – allerdings im allgemeinen Topf.
6. Verlustbescheinigung und Steuererklärung
Möchtest du Verluste bankübergreifend (z. B. zwischen zwei Brokern) oder über die Steuererklärung geltend machen, musst du bei deiner Bank bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen.
Diese wird dann im Folgejahr mit der Anlage KAP in der Steuererklärung angegeben. Nur so kannst du Verluste aus mehreren Depots zentral verrechnen lassen.
7. Altverluste vor 2009
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (vor Einführung der Abgeltungsteuer am 01.01.2009) können unter bestimmten Bedingungen weiter genutzt werden – allerdings nur zur Verrechnung mit privaten Gewinnen nach § 23 EStG (z. B. Immobilien).
8. Tipps zur Steueroptimierung
- Realisier bewusst Verluste am Jahresende, um Steuervorteile zu nutzen (Steuerverlustrealisierung)
- Behalte deine Verlustverrechnungstöpfe im Blick – z. B. über Holistic Capital
- Nutze Verlustbescheinigungen bei mehreren Brokern
- Achte bei ETFs auf thesaurierende vs. ausschüttende Varianten
Verlustverrechnung bei Aktien und ETFs: Das Fazit
Die Verlustverrechnung ist ein mächtiges Instrument für Anleger, um Steuern zu sparen. Allerdings ist sie komplex geregelt: Aktientöpfe, Fondstöpfe, Verlustvorträge und steuerliche Grenzen machen professionelle Unterstützung oder smarte Tools sinnvoll.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Keine steuerliche Beratung im Einzelfall.
Verwalte deine Verluste und Gewinne professionell – mit www.holistic.capital
FAQ – Verlustverrechnung bei Aktien und ETFs
Kann ich Aktienverluste mit ETF-Gewinnen verrechnen?
Nein. Aktienverluste dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. ETF-Gewinne gehören in den allgemeinen Topf.
Wo sehe ich meine Verlustverrechnungstöpfe?
Du findest sie auf deiner jährlichen Steuerbescheinigung deiner Bank oder deines Brokers – dort sind der Aktien- und allgemeine Verlusttopf aufgeführt.
Was passiert mit nicht genutzten Verlusten?
Sie werden automatisch ins nächste Steuerjahr übertragen. Du musst nichts weiter tun, solange du bei derselben Bank bleibst.
Was ist eine Verlustbescheinigung?
Ein offizielles Dokument deiner Bank über nicht verrechnete Verluste. Damit kannst du diese in deiner Steuererklärung geltend machen – z. B. bei mehreren Brokern.
Wie nutze ich Altverluste von vor 2009?
Diese Verluste können nur mit privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG verrechnet werden. Für Kapitalerträge gelten sie nicht mehr.
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