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Steuererklärung mit Kapitalerträgen. Wie mach ich meine Steuererklärung mit Kapitalerträgen?

Steuererklärung mit Kapitalerträgen – Was du wissen musst
Steuererklärung mit Kapitalerträgen | Disclaimer: Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Bitte wende dich bei individuellen Fragen an einen Steuerberater.
1. Warum Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
Grundsätzlich gilt in Deutschland: Wenn die Kapitalerträge bereits durch eine Bank oder einen Broker mit Abgeltungsteuer (25 % + Soli + ggf. Kirchensteuer) besteuert wurden, ist keine Pflicht zur Angabe in der Steuererklärung notwendig.
Doch in vielen Fällen kann sich die freiwillige Angabe in der Steuererklärung lohnen – insbesondere, wenn du zu viel Steuer gezahlt hast, deine Freibeträge nicht vollständig genutzt wurden oder du die Günstigerprüfung beantragen möchtest.
2. Wann lohnt sich die Angabe von Kapitalerträgen?
- Du hast keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag gestellt
- Dein persönlicher Einkommensteuersatz liegt unter 25 % (Günstigerprüfung)
- Du möchtest Verluste aus Kapitalanlagen verrechnen
- Du hast Kapitalerträge aus dem Ausland bezogen (z. B. Zinsen, Dividenden)
- Du willst Quellensteuer anrechnen lassen
- Du nutzt mehrere Banken oder Broker, bei denen keine automatische Verrechnung erfolgt
3. Die Anlage KAP – Deine Steuerübersicht für Kapitalerträge
Kapitalerträge werden in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung eingetragen. Dort machst du Angaben zu:
- Dividenden, Zinsen, Kursgewinne
- einbehaltene Abgeltungsteuer
- Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
- ausländische Kapitalerträge
- Verlustverrechnungstöpfe
- Quellensteuer und anrechenbare Beträge
Wenn du alle Kapitalerträge zentral über ein Depot bei einer deutschen Bank oder einem Online-Broker erzielst, kannst du häufig die vereinfachte Erklärung nutzen.
4. Der Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag
Der Sparerpauschbetrag beträgt:
- 1.000 € für Alleinstehende
- 2.000 € für zusammenveranlagte Ehepaare
Wenn du keinen Freistellungsauftrag bei deiner Bank eingereicht hast oder dein Kapital auf mehrere Banken aufgeteilt ist, wird Kapitalertragsteuer auch auf Beträge unterhalb der Freibeträge einbehalten – und kann über die Steuererklärung zurückgeholt werden.
5. Günstigerprüfung beantragen
Die Günstigerprüfung lohnt sich, wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt. Trage in der Anlage KAP ein, dass du die Prüfung wünschst. Das Finanzamt berechnet dann, ob du einen Teil der gezahlten Steuer zurückbekommst.
Das betrifft häufig:
- Schüler, Studenten, Azubis
- Eltern in Elternzeit
- Rentner mit Kapitalvermögen
- Teilzeitbeschäftigte
6. Verluste aus Kapitalanlagen angeben
Verluste werden von deiner Bank in einem Verlustverrechnungstopf geführt. Diese kannst du in der Anlage KAP übernehmen. Verluste können nur mit Gewinnen aus der gleichen Einkunftsart verrechnet werden – z. B. Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen.
Bleiben Verluste übrig, werden sie in Folgejahre vorgetragen. Auch Verluste von ausländischen Brokern musst du selbst deklarieren, inkl. Nachweisen.
7. Kapitalerträge aus dem Ausland
Hast du Kapitalerträge bei ausländischen Brokern erzielt (z. B. Trade Republic, DEGIRO, eToro, Revolut, Mintos), wird in der Regel keine Abgeltungsteuer abgeführt. Du musst daher deine Erträge vollständig selbst angeben und versteuern.
Wichtig: Reiche auch ausländische Steuerbescheinigungen ein, falls Quellensteuer abgezogen wurde.
8. Fristen und Abgabe
Die Steuererklärung muss in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden – sofern du nicht verpflichtet bist, früher abzugeben oder einen Steuerberater beauftragst. Versäumst du die Abgabe, drohen Verspätungszuschläge.
Steuererklärung mit Kapitalerträgen: Das Fazit
Die Abgabe der Anlage KAP lohnt sich, wenn du:
- Freibeträge optimal nutzen willst
- die Günstigerprüfung beantragen möchtest
- Verluste steuerlich geltend machen willst
- ausländische Kapitalerträge hast
Mit einer gut vorbereiteten Steuererklärung kannst du dir zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurückholen und deine Erträge optimal strukturieren.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Keine steuerliche Beratung. Stand: Mai 2025
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FAQ – Steuererklärung mit Kapitalerträgen
Ist die Angabe von Kapitalerträgen in der Steuererklärung Pflicht?
Nein – sofern die Abgeltungsteuer korrekt abgeführt wurde. Es lohnt sich aber häufig, Kapitalerträge anzugeben, um Steuern zurückzubekommen.
Wie kann ich mir zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückholen?
Über die Anlage KAP kannst du die Günstigerprüfung beantragen oder Freibeträge geltend machen, wenn kein Freistellungsauftrag gestellt wurde.
Was ist die Anlage KAP?
Ein Teil der Einkommensteuererklärung, in dem du Kapitalerträge, Quellensteuer, Freistellungsbeträge und Verluste einträgst.
Muss ich auch ausländische Kapitalerträge angeben?
Ja. Alle Kapitalerträge aus dem Ausland müssen in der Steuererklärung erfasst und versteuert werden – auch wenn keine deutsche Steuer abgeführt wurde.
Wie werden Verluste in der Steuererklärung behandelt?
Verluste können mit Gewinnen gleicher Art verrechnet werden. Übrig gebliebene Verluste werden vorgetragen und in Folgejahren angerechnet.
Lohnt sich die Günstigerprüfung?
Ja, insbesondere bei niedrigem Einkommen. Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, kannst du mit einer Rückerstattung rechnen.
Aktualisiert am
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