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Steuer auf Kapitalerträge in Deutschland. Wie versteuere ich Kapitalerträge?

Steuer auf Kapitalerträge in Deutschland – Alles, was du wissen musst
Steuer auf Kapitalerträge | Disclaimer: Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Für individuelle Einschätzungen kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater.
1. Was sind Kapitalerträge?
Kapitalerträge sind Einkünfte, die aus der Anlage von Geld resultieren. Dazu gehören Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sowie Erträge aus Fonds, ETFs, Termingeschäften oder Stillhalterprämien.
In Deutschland unterliegen diese Einkünfte in der Regel der sogenannten Abgeltungssteuer – einer pauschalen Steuer, die automatisch einbehalten wird.
2. Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 %. Zusätzlich kommen der Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) und ggf. Kirchensteuer hinzu. Die effektive Steuerbelastung liegt damit bei etwa:
- 26,375 % ohne Kirchensteuer
- ca. 27,82 % mit 8 % Kirchensteuer
- ca. 27,99 % mit 9 % Kirchensteuer
3. Welche Kapitalerträge sind betroffen?
Zu den steuerpflichtigen Kapitalerträgen gehören unter anderem:
- Dividenden aus Aktien
- Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld, Anleihen
- Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren (z. B. Aktien, Fonds, ETFs)
- Erträge aus Zertifikaten oder Derivaten
- Ausgeschüttete oder thesaurierte Fondsgewinne (Vorabpauschale)
4. Der Sparerpauschbetrag
Jeder Steuerpflichtige hat Anspruch auf einen steuerfreien Betrag für Kapitalerträge – den sogenannten Sparerpauschbetrag:
- 1.000 € für Ledige
- 2.000 € für Verheiratete / eingetragene Lebenspartnerschaften
Voraussetzung ist ein Freistellungsauftrag bei der Bank. Nur dann werden Kapitalerträge bis zur Grenze steuerfrei ausgezahlt. Ohne Auftrag wird automatisch die Abgeltungssteuer einbehalten.
5. Was ist die Günstigerprüfung?
Wer einen persönlichen Einkommensteuersatz unter 25 % hat, kann im Rahmen der Steuererklärung eine sogenannte Günstigerprüfung beantragen (Anlage KAP). In diesem Fall berechnet das Finanzamt, ob die individuelle Steuerlast auf Kapitalerträge geringer wäre.
Ergibt sich ein Vorteil, wird die zu viel gezahlte Steuer erstattet.
6. Verlustverrechnung
Verluste aus Kapitalanlagen dürfen steuerlich geltend gemacht werden, allerdings nur innerhalb bestimmter Grenzen:
- Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechenbar
- Andere Kapitalverluste (z. B. aus Zinsen, Fonds, Zertifikaten) untereinander verrechenbar
Banken führen separate Verlustverrechnungstöpfe. Nicht ausgeglichene Verluste werden automatisch in kommende Jahre vorgetragen.
7. Steuerfreie Altbestände
Wertpapiere, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, unterliegen nicht der Abgeltungssteuer – sofern sie nicht nachträglich umgeschichtet oder neu investiert wurden. Diese steuerfreie Altregelung betrifft vor allem langjährige Anleger.
8. Besonderheiten bei ausländischen Kapitalerträgen
Bei Erträgen aus dem Ausland – insbesondere Dividenden oder Zinsen – fällt häufig eine ausländische Quellensteuer an. Diese kann in Deutschland bis zu 15 % angerechnet werden. Für höhere Quellensteuersätze kann ggf. eine Rückerstattung im Ausland beantragt werden.
9. Beispielrechnung
Eine Anlegerin erzielt folgende Kapitalerträge:
- 600 € Dividenden
- 1.200 € Kursgewinn aus Aktienverkauf
- Kein Freistellungsauftrag gestellt
Steuer auf Kapitalerträge: Insgesamt 1.800 € zu versteuernde Kapitalerträge. Steuerlast: ca. 450 € Abgeltungssteuer + Soli und ggf. Kirchensteuer. Mit Freistellungsauftrag wären 1.000 € steuerfrei geblieben.
Steuer auf Kapitalerträge: Das Fazit
- Kapitalerträge werden pauschal mit 25 % versteuert (Abgeltungssteuer)
- Sparerpauschbetrag schützt bis 1.000 €/2.000 € jährlich vor Steuer
- Verluste sind nur begrenzt verrechenbar
- Ausländische Quellensteuer muss beachtet werden
- Günstigerprüfung lohnt sich bei niedrigem Einkommen
Wer Kapital anlegt, sollte auch die steuerlichen Spielregeln kennen. Eine gute Planung kann die Netto-Rendite deutlich verbessern – vor allem durch Nutzung des Pauschbetrags, Verlustverrechnung und richtige Depotstrukturierung.
Disclaimer: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung. Bitte wenden Sie sich bei steuerlichen Fragen an eine Fachperson.
Stand: 19. Mai 2025 – Quelle: § 20 EStG, BMF-Schreiben, Bundesfinanzministerium
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FAQ – Steuer auf Kapitalerträge
Hinweis: Diese Fragen und Antworten dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine steuerliche Beratung.
Was sind Kapitalerträge?
Kapitalerträge sind Einkünfte aus Geldanlagen – zum Beispiel Dividenden, Zinsen, Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren, Erträge aus Fonds oder Zertifikaten.
Wie hoch ist die Steuer auf Kapitalerträge?
Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer. Die effektive Belastung liegt je nach Kirchensteuerpflicht bei etwa 26–28 %.
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Jeder Anleger kann jährlich 1.000 € (Ledige) bzw. 2.000 € (Verheiratete) Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmen. Voraussetzung ist ein Freistellungsauftrag bei der Bank oder dem Broker.
Wie funktioniert die Verlustverrechnung?
Verluste aus Kapitalanlagen dürfen nur mit Gewinnen aus derselben Kategorie verrechnet werden. Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen, sonstige Kapitalverluste untereinander. Banken führen separate Verlustverrechnungstöpfe.
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
Nur wenn du keine oder zu geringe Freistellungsaufträge gestellt hast, Verluste geltend machen willst oder die Günstigerprüfung beantragst (z. B. bei niedrigem Einkommen). Ansonsten gilt die Steuer mit Abzug durch die Bank als abgegolten.
Was ist die Günstigerprüfung?
Ist dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, kannst du beim Finanzamt beantragen, deine Kapitalerträge mit deinem niedrigeren Steuersatz zu versteuern. Das geschieht über die Anlage KAP in der Steuererklärung.
Wie werden ausländische Kapitalerträge besteuert?
Auch ausländische Erträge (z. B. Dividenden) unterliegen der Abgeltungssteuer. Ausländische Quellensteuer (bis 15 %) kann angerechnet werden. Höhere Abzüge müssen ggf. im Ausland zurückgefordert werden.
Was sind steuerfreie Altbestände?
Wertpapiere, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden, unterliegen bei Verkauf nicht der Abgeltungssteuer. Dies gilt nur, wenn sie seither nicht umgeschichtet oder verkauft wurden.
Kann ich Kapitalerträge über mehrere Banken verrechnen?
Verlustverrechnungen funktionieren nur innerhalb derselben Bank. Wenn du mehrere Depots hast, musst du die Erträge und Verluste in deiner Steuererklärung selbst zusammenführen.
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