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Investmentsteuerreformgesetz 2018 – Was Anleger wissen müssen

Investmentsteuerreformgesetz 2018 – Was Anleger wissen müssen

Investmentsteuerreformgesetz 2018 | Disclaimer: Dieser Artikel stellt keine steuerliche Beratung dar. Für individuelle Fragen konsultiere bitte einen Steuerberater.

1. Was ist das Investmentsteuerreformgesetz 2018?

Das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) trat am 1. Januar 2018 in Kraft und reformierte die Besteuerung von Fonds und ETFs in Deutschland grundlegend. Ziel war es, die steuerliche Behandlung transparenter, einfacher und europaweit einheitlicher zu gestalten. Vor allem thesaurierende und ausländische Fonds standen im Fokus.

Die Reform bringt neue Begriffe und Regelungen wie die Teilfreistellung, Vorabpauschale und die mit sich – und betrifft alle Anleger mit Fonds- oder ETF-Investments.

2. Was wurde mit der Reform geändert?

  • Besteuerung auf Fondsebene: Investmentfonds müssen nun bestimmte Erträge selbst versteuern (z. B. Dividenden aus deutschen Aktien).
  • Teilfreistellung für Anleger: Anleger dürfen einen Teil ihrer Erträge steuerfrei behalten – je nach Fondsart.
  • Vorabpauschale: Thesaurierende Fonds werden jährlich fiktiv besteuert – auch ohne Ausschüttung.
  • Unabhängig vom Fondsdomizil: Irland, Luxemburg & Co. werden nun steuerlich gleichbehandelt.

3. Besteuerung auf Fondsebene

Investmentfonds zahlen in Deutschland nun 15 % Körperschaftsteuer auf inländische Dividenden. Vor der Reform waren Fonds selbst steuertransparent. Mit der Reform wurde diese Transparenz eingeschränkt.

Dadurch entfallen bei deutschen Dividendenfonds einige Vorteile, während ausländische Fonds nun nicht mehr systematisch bevorzugt sind.

4. Teilfreistellung für Anleger

Um die Steuerbelastung durch die neue Fondsebene auszugleichen, wurde die sogenannte Teilfreistellung eingeführt. Sie erlaubt es dir, einen Teil deiner Erträge steuerfrei zu halten:

  • 15 % bei Aktienfonds (mind. 51 % Aktienanteil)
  • 30 % bei Mischfonds (mind. 25 % Aktienanteil)
  • 60 % bei Immobilienfonds (inländische Erträge)
  • Keine Freistellung bei Rentenfonds oder Geldmarktfonds

5. Die Vorabpauschale – Besteuerung ohne Ausschüttung

Die Vorabpauschale ist eine Art Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds. Auch wenn keine Erträge ausgeschüttet werden, wird ein fiktiver Gewinn versteuert – jährlich zum 1. Januar.

Die Höhe richtet sich nach dem Basiszins der Bundesbank und der Wertentwicklung des Fonds. Die Bank führt die Steuer automatisch ab – sofern dein Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist.

6. Vorteile für Anleger

  • Einheitliche Besteuerung unabhängig vom Fondsdomizil
  • Mehr Transparenz durch Besteuerung auf Fondsebene
  • Automatische Abwicklung durch die Depotbank
  • Teilfreistellung als Ausgleich für Anleger

7. Nachteile und Herausforderungen

  • Komplexe Regelungen für Privatanleger schwer nachvollziehbar
  • Vorabpauschale sorgt für Steuerbelastung ohne realen Zufluss
  • Teilfreistellung nicht immer vollständig nutzbar
  • Abhängigkeit von exakter ETF-Klassifizierung

8. Beispielrechnung: Thesaurierender Aktien-ETF

Du hältst zum 1. Januar einen Aktien-ETF im Wert von 10.000 €. Der Basiszins beträgt 1,5 %. Daraus ergibt sich eine Vorabpauschale von 150 €. Mit 15 % Teilfreistellung sind nur 127,50 € steuerpflichtig – darauf werden 25 % Abgeltungsteuer + Soli + ggf. Kirchensteuer berechnet.

Investmentsteuerreformgesetz 2018: Das Fazit

Das Investmentsteuerreformgesetz 2018 hat das Steuerrecht für Fondsanleger deutlich verändert. Auch wenn die neuen Regeln komplex sind, sorgen sie für mehr Gleichbehandlung und Automatisierung. Wer langfristig investiert, profitiert in vielen Fällen von der Teilfreistellung – sollte aber auch die Vorabpauschale im Blick behalten.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.

Behalte alle steuerlichen Aspekte deiner Fonds & ETFs im Blick – mit www.holistic.capital

Investmentsteuerreformgesetz 2018 FAQ – Investmentsteuerreformgesetz 2018

Was ist das Ziel des Investmentsteuerreformgesetzes?

Es soll die steuerliche Gleichbehandlung aller Fonds sicherstellen – unabhängig vom Domizil – und die Regeln für Anleger vereinfachen.

Muss ich als Anleger selbst aktiv werden?

Nein. Die Depotbank berechnet und führt alle Steuern (inkl. Vorabpauschale) automatisch ab – sofern kein Freistellungsauftrag mehr verfügbar ist.

Was ist die Teilfreistellung?

Ein steuerfreier Anteil deiner Erträge – je nach Fondsart (z. B. 15 % bei Aktienfonds). Sie mindert die Bemessungsgrundlage der Steuer.

Wann fällt die Vorabpauschale an?

Jährlich zum 1. Januar, wenn dein Fonds im Vorjahr gestiegen ist und dein Sparerpauschbetrag ausgeschöpft wurde.

Gilt das Gesetz auch für ausländische ETFs?

Ja, ausländische Fonds werden seit 2018 steuerlich genauso behandelt wie inländische – etwa ETFs aus Irland oder Luxemburg.

Aktualisiert am

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