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Steuerliche Behandlung von thesaurierenden ETFs. Wie funktionier es?

Steuerliche Behandlung von thesaurierenden ETFs

Wie versteuer ich thesaurierenden ETFs? Disclaimer: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Wende dich bei Unsicherheiten an deinen Steuerberater.

1. Was sind thesaurierende ETFs?

Thesaurierende ETFs (auch „reinvestierende ETFs“) schütten Erträge wie Dividenden oder Zinsen nicht an Anleger aus, sondern investieren sie automatisch wieder in den Fonds. Dies kann den Zinseszinseffekt steigern und langfristig höhere Renditen bringen.

Für Anleger bedeutet das: Es gibt keine direkte Auszahlung – dennoch fallen in Deutschland auf bestimmte Erträge Steuern an. Die Besteuerung erfolgt auch ohne realisierten Verkauf oder Ausschüttung – über die sogenannte Vorabpauschale.

2. Die Besteuerung von thesaurierenden ETFs in Deutschland

Seit der Investmentsteuerreform 2018 gilt in Deutschland ein neues Besteuerungssystem für Investmentfonds – auch für ETFs. Dieses umfasst:

  • Teilfreistellung von 15–30 % (je nach Fondsart)
  • Besteuerung bei Verkauf des Fondsanteils
  • Vorabpauschale – eine fiktive Besteuerung auf Wertzuwächse bei thesaurierenden ETFs

3. Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist eine steuerliche Vorausbesteuerung auf die Wertsteigerung von thesaurierenden ETFs – auch wenn keine Auszahlung erfolgt. Sie wird jährlich zum 1. Januar berechnet und versteuert.

Die Berechnung basiert auf dem sogenannten Basiszins, multipliziert mit dem Rücknahmepreis des Fonds zu Jahresbeginn. Die tatsächliche Wertentwicklung des ETFs wird nur dann herangezogen, wenn sie unter dem fiktiven Ertrag liegt.

Wichtig: Die Vorabpauschale fällt nur an, wenn der ETF im Vorjahr einen Gewinn erzielt hat und der Sparerpauschbetrag bereits ausgeschöpft ist.

4. Teilfreistellung bei ETFs

Die Teilfreistellung reduziert den steuerpflichtigen Anteil der Erträge und Gewinne. Sie hängt davon ab, in welche Vermögenswerte der ETF investiert:

  • 15 % Teilfreistellung bei Aktien-ETFs (mind. 51 % Aktienanteil)
  • 30 % bei Mischfonds (mind. 25 % Aktienanteil)
  • Keine Freistellung bei Rentenfonds oder Geldmarktfonds

Diese Freistellung wird bei Verkauf, Ausschüttung und auch bei der Vorabpauschale berücksichtigt.

5. Verkauf thesaurierender ETFs – was ist zu versteuern?

Beim Verkauf eines thesaurierenden ETFs wird der gesamte Veräußerungsgewinn versteuert – also die Differenz zwischen Verkaufspreis und Kaufpreis, abzüglich bereits versteuerter Vorabpauschalen.

Die Abgeltungsteuer von 25 % (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) wird durch die depotführende Bank automatisch einbehalten – sofern der Freistellungsauftrag nicht bereits aufgebraucht ist.

6. Ausländische thesaurierende ETFs (z. B. Irland oder Luxemburg)

Viele thesaurierende ETFs sind in Irland oder Luxemburg domiziliert. Diese Länder sind für ihre steuerliche Effizienz bekannt. Trotzdem gelten für deutsche Anleger die gleichen Regeln wie für inländische ETFs:

  • Vorabpauschale bei in Deutschland steuerpflichtigen Personen
  • Versteuerung von Kursgewinnen beim Verkauf
  • Teilfreistellung ebenfalls anwendbar

7. Tipps zur Steueroptimierung

  • Nutze deinen Sparerpauschbetrag (1.000 € / 2.000 € bei Ehepaaren)
  • Wähle ETFs mit Teilfreistellung – z. B. Aktien-ETFs mit 15 %
  • Vermeide unnötige Verkäufe, um Steueraufschub zu nutzen
  • Behalte deine Vorabpauschalen im Blick – z. B. mit Holistic Capital

Wie versteuer ich thesaurierenden ETFs?Das Fazit

Thesaurierende ETFs bieten steuerlich einige Besonderheiten. Die Vorabpauschale sorgt für eine laufende Besteuerung – auch ohne Ausschüttung. Dennoch bleibt diese ETF-Form attraktiv für Langfristanleger, da sie den Zinseszinseffekt voll ausschöpfen kann.

Hinweis: Keine steuerliche Beratung. Stand: Mai 2025

Jetzt alle ETFs steuerlich im Blick – mit www.holistic.capital

FAQ – Steuerliche Behandlung von thesaurierenden ETFs

Muss ich auf thesaurierende ETFs Steuern zahlen, obwohl nichts ausgeschüttet wird?

Ja. In Deutschland greift die sogenannte Vorabpauschale, die jährlich besteuert wird – auch ohne reale Auszahlung.

Was ist die Vorabpauschale genau?

Eine pauschale, fiktive Besteuerung des erwarteten Wertzuwachses. Sie fällt jährlich an, wenn der ETF Gewinne erzielt hat und der Pauschbetrag aufgebraucht ist.

Kann ich thesaurierende ETFs steuerlich optimieren?

Ja. Achte auf ETFs mit Teilfreistellung und nutze deinen Sparerpauschbetrag gezielt aus. Auch Haltefristen können helfen, Steuerzahlungen zu verzögern.

Gilt die Vorabpauschale auch bei ausländischen ETFs?

Ja, für alle ETFs, die in Deutschland steuerpflichtig geführt werden – unabhängig vom Domizilland des Fonds (z. B. Irland, Luxemburg).

Was passiert bei Verkauf eines thesaurierenden ETFs?

Dann wird der Kursgewinn versteuert. Bereits gezahlte Vorabpauschalen werden dabei berücksichtigt und nicht doppelt besteuert.

Aktualisiert am

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