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Abgeltungsteuer auf Aktien – Besteuerung, Freibeträge, Verluste

Abgeltungsteuer auf Aktien – Alles, was du wissen musst

Disclaimer: Dieser Artikel stellt keine steuerliche Beratung dar. Bitte wende dich bei individuellen Fragen an einen Steuerberater.

1. Was ist die Abgeltungsteuer?

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge in Deutschland. Sie beträgt grundsätzlich 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer. Die Gesamtabgabe liegt bei rund 26,375 % bis zu 28 %. Sie wird von Banken oder Brokern direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Damit gilt die Steuer auf Kapitalerträge als abgegolten – daher der Name. Für viele Anleger entfällt dadurch die Notwendigkeit, Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben – mit Ausnahmen.

2. Welche Aktienerträge werden besteuert?

Bei Aktien fallen zwei Hauptarten von Erträgen an, die der Abgeltungsteuer unterliegen:

  • Dividenden – regelmäßige Ausschüttungen von Unternehmen an Aktionäre
  • Kursgewinne – Erträge aus dem Verkauf von Aktien zu einem höheren Preis als dem Einkaufspreis

Sowohl Dividenden als auch realisierte Kursgewinne unterliegen vollständig der Abgeltungsteuer. Der Zeitpunkt des Kaufs oder der Haltedauer spielt seit 2009 keine Rolle mehr.

3. Wie funktioniert die Besteuerung im Detail?

Gewinne aus dem Verkauf von Aktien werden automatisch erfasst, wenn du dein Depot bei einer deutschen Bank führst. Diese berechnet:

  • den Gewinn (Verkaufspreis abzüglich Kaufpreis und Gebühren)
  • zieht die Abgeltungsteuer automatisch ab
  • überweist die Steuer an das Finanzamt

Das gleiche gilt für Dividenden, die brutto ausgeschüttet und direkt versteuert werden.

4. Was ist der Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag erlaubt es Anlegern, jährlich Kapitalerträge steuerfrei zu vereinnahmen:

  • 1.000 € für Einzelpersonen
  • 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepartner

Dafür muss bei der Depotbank ein Freistellungsauftrag eingereicht werden. Ohne diesen Auftrag zieht die Bank die Steuer auch bei Erträgen unterhalb der Freibetragsgrenze ab. Diese kannst du jedoch über die Steuererklärung zurückfordern.

5. Verlustverrechnung bei Aktien

Verluste aus dem Verkauf von Aktien können nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden – nicht mit Dividenden oder anderen Kapitaleinkünften. Banken führen dafür einen separaten Verlustverrechnungstopf für Aktien.

Verluste, die innerhalb eines Jahres nicht verrechnet werden können, werden automatisch ins nächste Jahr vorgetragen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Kursverluste zumindest steuerlich kompensiert werden können.

6. Günstigerprüfung – Wann lohnt sie sich?

Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %, kannst du im Rahmen deiner Steuererklärung die sogenannte Günstigerprüfung beantragen. In diesem Fall prüft das Finanzamt, ob deine Kapitalerträge zu einem besteuert werden könnten.

Ergibt sich ein Vorteil, bekommst du die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer anteilig zurück. Vor allem bei Azubis, Studierenden oder Geringverdienern mit Kapitalerträgen lohnt sich diese Option.

7. Ausländische Dividenden und Quellensteuer

Bei Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften wird oft ausländische Quellensteuer einbehalten. In vielen Fällen kannst du diese in Deutschland bis zu einem Satz von 15 % anrechnen lassen. Zu viel gezahlte Steuer muss ggf. im Ausland zurückgefordert werden.

Die genaue Anrechnung hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land ab.

8. Steuerliche Besonderheiten bei Altbeständen?

Aktien, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden, unterliegen noch der alten Steuerregelung. Gewinne aus dem Verkauf dieser „Altbestände“ sind grundsätzlich steuerfrei – sofern keine Depotumschichtung oder andere steuerlich relevante Handlung vorgenommen wurde.

9. Steuererklärung – Wann ist sie notwendig?

Du musst deine Kapitalerträge nicht in der Steuererklärung angeben, wenn die Abgeltungsteuer bereits von der Bank abgeführt wurde. Es gibt aber gute Gründe, die Anlage KAP dennoch auszufüllen:

  • Günstigerprüfung nutzen
  • nicht verrechnete Verluste geltend machen
  • Freibeträge korrekt ausschöpfen
  • ausländische Quellensteuer anrechnen lassen

Fazit

Die Abgeltungsteuer sorgt für einfache und automatische Besteuerung von Kapitalerträgen aus Aktien. Wer jedoch aktiv mit seinem Depot arbeitet, kann durch gezielte Freistellungsaufträge, Verlustverrechnungen und die Günstigerprüfung seine Steuerlast deutlich reduzieren. Wer international investiert, sollte sich auch mit Quellensteuer und Doppelbesteuerungsabkommen auseinandersetzen.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Stand: Mai 2025

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FAQ – Abgeltungsteuer auf Aktien

Was fällt bei Aktien unter die Abgeltungsteuer?

Alle Dividenden und realisierten Kursgewinne beim Verkauf von Aktien sind abgeltungsteuerpflichtig – unabhängig von Haltedauer oder Depotbank.

Wie hoch ist die Abgeltungsteuer?

25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer. Effektiv meist zwischen 26 % und 28 %.

Wie kann ich Steuern auf Aktiengewinne sparen?

Durch einen Freistellungsauftrag (bis 1.000 €/2.000 €), Verlustverrechnung, Nutzung der Günstigerprüfung oder gezielte Steueroptimierung über Depotstrategie.

Was ist mit Verlusten aus Aktienverkäufen?

Diese können nur mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen verrechnet werden. Die Bank führt dafür einen separaten Verlustverrechnungstopf.

Muss ich Aktienerträge in der Steuererklärung angeben?

Nur bei Günstigerprüfung, ausländischer Quellensteuer oder wenn du Verluste und Freibeträge aktiv nutzen willst. Sonst nicht nötig.

Wie wird ausländische Quellensteuer behandelt?

Bis zu 15 % Quellensteuer können in Deutschland angerechnet werden. Darüber hinaus gehende Beträge müssen im Ursprungsland rückgefordert werden.

Aktualisiert am

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